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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Delphin-Touristik

Zwischen der Delphin-Touristik (nachstehend Delphin-Touristik), als Reisevermittler und ihnen als dem Reisekunden wird eine Vereinbarung in Form dieser Geschäftsbedingungen getroffen. Diese werden Inhalt des zwischen ihnen und uns mit ihrem Vermittlungsauftrag zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Delphin-Touristik vermittelt für Reisekunden Reiseleistungen Dritter. Alle Reiseleistungen, insbesondere Reiseverträge mit Reiseveranstaltern, sowie Einzelleistungen von Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen, Schiffsreisen, Hotels und sonstigen Einzelleistungen werden durch die Leistungsanbieter in eigener Verantwortung gegenüber dem Reisekunden erbracht. Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen.

Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen das Delphin-Touristik als Eigenveranstalter auftritt (gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.


1 - Abschluss des Vertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Delphin-Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Reiseanmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Delphin-Touristik zustande.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich).



2 - Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.



3 - Rücktritt und Umbuchung

3.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

3.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

3.3 Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:

    Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
  • vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
  • vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
  • vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
  • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
    Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
  • vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
  • vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
  • ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises
    Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen
  • bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
  • vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
  • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
    Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
  • bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
  • ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
  • Bei Mietwagen: Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises
  • Bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Bearbeitungsgebühr pro Person.

3.4 Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.

3.5 Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.

3.6 Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet..

3.7 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.

3.8 Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.



4 - Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


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